Art 2 Abs 1 der RL 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem
Die Republik Österreich hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art 2 Abs 1 der RL 2006/112/EG verstoßen, dass sie die dem Urheber des Originals eines Kunstwerks aufgrund des Folgerechts zustehende Vergütung der Mehrwertsteuer unterwirft.