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Anmerkungen zu § 1 DSG nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Aufsatzem. RA Mag. Dr. Johann Kriegnerwbl 2019, 79 Heft 2 v. 1.2.2019

Das Datenschutzrecht ist in der Österreichischen Rechtsordnung als Grundrecht ausgestaltet. Nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erscheint § 1 DSG aber als „erratischer Block“, der für viele Unklarheiten sorgt. In diesem Beitrag soll versucht werden, auf einige dieser Unklarheiten eine Antwort zu geben.

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