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Grundsätze des Unionsrechts: Keine Verpflichtung eines MS, nationale Rechtsvorschriften, die einen Rechtsbehelf vorsehen, der im Fall einer Verletzung der EMRK die Erneuerung eines Strafverfahrens ermöglicht, auf Fälle einer behaupteten Verletzung des Unionsrechts zu erstrecken (Österreich)

RechtsprechungEuroparechtwbl 2019/1wbl 2019, 27 Heft 1 v. 1.1.2019

Art 4 Abs 3 EUV, Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität

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