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Sammelklage europäischer Prägung?*)*)Gekürzte und mit Literaturnachweisen versehene Fassung des am 22. September 2018 auf der Tagung junger Prozessrechtswissenschaftlerinnen und Prozessrechtswissenschaftler in Wien gehaltenen Vortrags. Eine Langfassung erscheint im nur online verfügbaren ersten Heft 2019 der Zeitschrift für das gesamte Verfahrensrecht (GVRZ). Dem Otto-Schmidt Verlag gebührt unser herzlicher Dank für die Zustimmung zu einer Veröffentlichung als Printversion in Österreich.

AufsatzUniv.-Ass. Mag. Sebastian Schwamberger , Dipl.-Ing. (FH) Mag. Lukas Kleverwbl 2019, 12 Heft 1 v. 1.1.2019

Mit dem „New Deal for Consumers“1)1)Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG , KOM 2018(184) endg; im Folgenden: RL-E. liegt nun endlich ein wegweisender Vorschlag für ein kollektives Rechtsschutzinstrument auf europäischer Ebene vor. Doch auch in Österreich ist keinesfalls ein Ruhen des Gesetzgebers auszumachen, wurden doch in den letzten eineinhalb Jahren gleich zwei Initiativanträge2)2)IA 2296/A XXV. GP bzw IA 96/A XXVI. GP (IA 2296/A) und IA 82/A XXVI. GP (IA 82/A). zu einer Reform der „Sammelklage österreichischer Prägung“3)3)Diese beruht grds darauf, dass sich ein Verband die Ansprüche der Geschädigten zum Inkasso abtreten lässt und sie dann gebündelt in einer Klage geltend macht. Siehe statt aller Klauser/Hadler, Kollektiver Rechtsschutz in der österreichischen Praxis, ZZPInt 18 (2013) 104 (114 ff). eingebracht. In diesem Beitrag soll der europäische Vorstoß den Initiativanträgen gegenübergestellt und einer kritischen Betrachtung unterzogen werden.

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