Art 82 Abs 5 GGV, Art 19 Abs 1 GGV
Art 81 Abs 5 GGV ist lex specialis zu Art 7 Nr 2 EuGVVO 2012.Das Anbieten einer Ware auf dem inländischen Markt ist eine Verletzungshandlung und begründet daher die inländische Zuständigkeit.Art 82 Abs 5 GGV, Art 19 Abs 1 GGV
Art 81 Abs 5 GGV ist lex specialis zu Art 7 Nr 2 EuGVVO 2012.Das Anbieten einer Ware auf dem inländischen Markt ist eine Verletzungshandlung und begründet daher die inländische Zuständigkeit.