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Beschwerdelegitimation im Mehrparteienverfahren

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2019/191wbl 2019, 599 Heft 10 v. 1.10.2019

§ 53 Abs 3 GspG, § 7 Abs 3 VwGVG

Aus § 53 Abs 3 GSpG ergibt sich, dass Parteien im Beschlagnahmeverfahren der Veranstalter, der Inhaber und der Eigentümer beschlagnahmter Gegenstände sind. Diesen Personen kommt daher auch das Recht zu, Rechtsmittel gegen einen Beschlagnahmebescheid zu

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