Art 260/3 AEUV
EuGH, 08.07.2019, Rs C-543/17
(Kom/Belgien)
Art 260 AEUV sieht in seiner Nr 2 vor, dass der EuGH Zwangsgelder verhängen kann, wenn einem seiner Urteile nicht entsprochen wird; diese Bestimmung kam häufig dann zur Anwendung, wenn ein MS eine RL nicht umgesetzt und der EuGH diese Nichtumsetzung festgestellt hatte.