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Art 260/3 AEUV:

RechtsprechungEuroparechtwbl 2019/182wbl 2019, 584 Heft 10 v. 1.10.2019

Art 260/3 AEUV

EuGH, 08.07.2019, Rs C-543/17
(Kom/Belgien)

Art 260 AEUV sieht in seiner Nr 2 vor, dass der EuGH Zwangsgelder verhängen kann, wenn einem seiner Urteile nicht entsprochen wird; diese Bestimmung kam häufig dann zur Anwendung, wenn ein MS eine RL nicht umgesetzt und der EuGH diese Nichtumsetzung festgestellt hatte.

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