Die der EU übertragene Aufgabe, ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten, die unionsrechtlichen Grundprinzipien der Gleichheit vor dem Gesetz, eines wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelfs und eines fairen Verfahrens, RL 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über mißbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen