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Inhalt der Arbeitspflicht

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2018/162wbl 2018, 527 Heft 9 v. 1.9.2018

§ 1153 ABGB, § 15 MSchG

Eine Arbeitnehmerin ist nach der Rückkehr aus der Mutterschaftskarenz im Rahmen ihrer vertraglich vereinbarten Tätigkeit weiter zu beschäftigen. Die Zuweisung einer mit der früheren Tätigkeit identen Beschäftigung ist nicht erforderlich.

OGH, 27.02.2018, 9 ObA 6/18z

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