Trotz der historischen Entkriminalisierung des Kartellrechts kennen Straf- und Nebenstrafrecht weiterhin einzelne Tatbestände mit Kartellrelevanz. Ihre Praxisbedeutung ist derzeit enden wollend. Allerdings steckt in einigen Tatbeständen das Potenzial, auf digitalen Märkten und bei Vereinbarungen oder einseitigen Verhaltensweisen betreffend Daten eine potenziell wichtige Ergänzungsfunktion zur Kartellrechtskontrolle einzunehmen. Dies gilt gerade auch vor dem Hintergrund eines verschärften Sanktionenregimes nach der neuen DSGVO 2016/679 und einer aktuellen Rechtsprechung des EuGH, wonach Verwaltungsstrafen und Kriminalstrafen für dieselbe Tat unter bestimmten Voraussetzungen kumuliert werden dürfen. Der vorliegende Aufsatz lotet die Bedeutung dieser Rechtsprechung für das Kartell- und Missbrauchsrecht und dessen Antworten auf das Phänomen Big Data aus.