Art 4/1 und 5 der RL 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, Art 2 und 49 der VO (EG) Nr. 1107/2009 des EP und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der RL 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates, Durchführungsverordnung (EU) Nr 485/2013 der Kom vom 24. Mai 2013 zur Änderung der DurchführungsVO (EU) Nr 540/2011 hinsichtlich der Bedingungen für die Genehmigung der Wirkstoffe Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid sowie des Verbots der Anwendung und des Verkaufs von Saatgut, das mit diese Wirkstoffe enthaltenden Pflanzenschutzmitteln behandelt wurde, DurchführungsVO (EU) Nr 781/2013 der KOM vom 13. August 2013 zur Änderung der DurchführungsVO (EU) Nr 540/2011 hins der Bedingungen für die Genehmigung des Wirkstoffs Fipronil und zum Verbot der Verwendung und des Verkaufs von Saatgut, das mit Pflanzenschutzmitteln behandelt wurde, die diesen Wirkstoff enthalten