Vertragliche Wettbewerbsverbote stehen in einem Spannungsverhältnis zum Kartellrecht. Dabei erfordern Situationen, in denen ein Wettbewerbsverbot abgeschlossen wird, um eine grundsätzlich wettbewerbsförderliche Maßnahme zu ermöglichen, besonders komplexe Abwägungen. Ein gutes Beispiel dafür sind Entflechtungen, bei denen ein Unternehmen auf einzelne Gesellschafter aufgeteilt wird. Der vorliegende Beitrag beleuchtet die kartellrechtlichen Grenzen für Wettbewerbsverbote bei solchen Entflechtungen. Darüber hinaus wird thematisiert, welche zivilrechtlichen Rechtsfolgen bei überschießenden Wettbewerbsverboten im Kontext von Entflechtungen drohen.