Der Tatsache der Neu-Regelung des allgemeinen Datenschutzrechtes in der Europäischen Union mit Anwendbarkeit ab 25.5.2018 konnte sich angesichts des im Vorfeld dazu stattgefundenen Hypes wohl niemand entziehen. Angesichts der Existenz von den inhaltlichen Grundzügen her im Wesentlichen gleichartigen Datenschutzrechtes (wenn auch in anderer Rechtsform) auch schon vor diesem „D-Day“ kann dieser Hype, der natürlich auch der einschlägigen Berater-Branche nutzte und von dieser auch entsprechend befeuert wurde, eigentlich nur mit den neuen, erheblichen Strafdrohungen (in Österreich immerhin eine Verachthundertfachung des maximalen Strafrahmens) für Datenschutzverletzungen begründet werden. Das damit (wohl auch) verfolgte Ziel eines entsprechenden Awareness-Buildings seitens der EU wurde damit jedenfalls erreicht.