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Markenrecht: Zum Recht des Inhabers einer Marke, sich dem zu wiedersetzen, dass ein Dritter auf Waren, die mit denen, für die diese Marke eingetragen wurde, identisch sind, im Hinblick auf ihre Einfuhr in den oder ihr Inverkehrbringen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) alle mit dieser Marke identischen Zeichen entfernt und neue Zeichen anbringt

RechtsprechungEuroparechtwbl 2018/175wbl 2018, 568 Heft 10 v. 1.10.2018

Art 5 der RL 2008/95/EG des EP und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der MS über die Marken (ABl 2008, L 299, S 25) und von Art 9 der VO (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Unionsmarke (ABl 2009, L 78, S 1)

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