§ 8 BEinstG, § 32 VBG 1948
Auch wenn der Behindertenausschuss der Kündigung eines begünstigten Behinderten bereits zugestimmt hat, findet auf die daraufhin erfolgte Kündigung des Arbeitgebers der besondere Kündigungsschutz des VBG Anwendung.
OGH, 28.02.2017, 9 ObA 3/17g