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Verfall von Ansprüchen

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2017/109wbl 2017, 344 Heft 6 v. 1.6.2017

§ 1486 ABGB, Pkt XX KollV Handelsangestellte

Hat sich der Arbeitnehmer bei der Geltendmachung seiner Forderung auf einen bestimmten Betrag festgelegt, kann der Arbeitgeber einer nachträglichen höheren Forderung den Einwand des Verfalls entgegenhalten. Dasselbe gilt, wenn der Arbeitgeber einen bestimmten Betrag errechnet und bezahlt und der Arbeitnehmer erst nach Ablauf der Verfallsfrist einen höheren Anspruch geltend macht.

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