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Pflicht zur Vorlage des Jahresabschlusses durch ein vertretungsbefugtes Organ, über dessen Vermögen ein Schuldenregulierungsverfahren eröffnet wurde

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2017/95wbl 2017, 295 Heft 5 v. 1.5.2017

§ 283 Abs 3 UGB, § 285 Abs 1 UGB

Trotz eines Schuldenregulierungsverfahrens eines vertretungsbefugten Organs kann dieses weiterhin durch Zwangsstrafverfügungen zur Vorlage des Jahresabschlusses der Gesellschaft verhalten werden.

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