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Europarecht: Das Neueste auf einen Blick

AufsätzeDDr. Franz W. Urlesbergerwbl 2017, 267 Heft 5 v. 1.5.2017

1. Brexit

In „einer immer engeren Union der Völker Europas“1)1)Zuletzt Art 1 des EU-Vertrags, ABl C 340/97 , 145., für die die E(W)G bzw EU nur eine Zwischenstufe sein wollte, hielt man es für ausgeschlossen, dass eines Tages ein Mitglied den Hut nehmen möchte, auch wenn bereits 1985 Grönland aus Angst vor den Fischereiflotten und Bergwerksgesellschaften der Union ausgeschieden war2)2)Nach einer Volksabstimmung in Grönland wurde die Nicht-Zugehörigkeit dieses Gebiets durch Änderung des Art 1/1 der VO (EWG) Nr 2151/84, ABl L 197/84, 1 festgeschrieben; ggw ist das Zollgebiet der Union in Art 4/1 der VO (EU) Nr 952/2013 zur Festlegung des Zollgebietes der Union, ABl L 269/13, 1 umrissen.. Das Ausscheiden Grönlands führte aber nicht dazu, dass alle Beziehungen abgebrochen wurden; vielmehr wurden Vereinbarungen über die Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten von gemeinsamem Interesse getroffen3)3)S insb ABl L 29/85..

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