§ 27 Z 1 AngG
Ein Angestellter im Außendienst, der sein Arbeitsverhältnis gekündigt hat und dem vom Arbeitgeber untersagt wurde, während der Kündigungsfrist Kontakt mit seinen Kunden aufzunehmen, setzt den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit, wenn er dieses Verbot nicht beachtet.