Art 1 Abs 5 der RL 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten in der durch die RL 97/11/EG des Rates vom 3. März 1997 geänderten Fassung
Art 1 Abs 5 der RL 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten in der durch die RL 97/11/EG des Rates vom 3. März 1997 geänderten Fassung