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Zur schriftlichen Beschlussfassung im Aufsichtsrat

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2016/153wbl 2016, 459 Heft 8 v. 1.8.2016

§ 92 AktG

Die Beweislast dafür, dass bei einer Beschlussfassung durch schriftliche Stimmabgabe im Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft gem § 92 Abs 3 AktG nicht alle Aufsichtsratsmitglieder von der Abstimmung im schriftlichen Weg Kenntnis hatten, trifft die Aktiengesellschaft.

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