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b) Art 1, 2, 3/1 und 5 der RL 80/987/EWG des Rates vom 20. Oktober 1980 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der MS über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers; Art 3/1, 6 und 10 des Übereinkommens über das auf vertragliche Schuldverhälnisse anzuwendende Recht (ABl L 266/80, 1); Art 91/1, 92 und 94 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen, unterzeichnet in Montego Bay am 10. Dezember 1982:

RechtsprechungEuroparechtwbl 2016/128wbl 2016, 401 Heft 7 v. 1.7.2016

Art 1, 2, 3/1 und 5 der RL 80/987/EWG des Rates vom 20. Oktober 1980 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der MS über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers, Art 3/1, 6 und 10 des Übereinkommens über das auf vertragliche Schuldverhälnisse anzuwendende Recht (ABl L 266/80, 1), Art 91/1, 92 und 94 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen, unterzeichnet in Montego Bay am 10. Dezember 1982

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