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Zum Verdienstentgang eines verletzten GmbH-Gesellschafters

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2016/94wbl 2016, 285 Heft 5 v. 1.5.2016

§ 35 Abs 1 GmbHG, § 82 Abs 1 GmbHG, § 1325 ABGB

Der verletzte Alleingesellschafter einer GmbH ist mit der Gesellschaft rechtlich nicht identisch und hat daher nur Anspruch auf Ersatz entgangenen Gesellschaftsgewinns und nicht auf Ersatz der von der Gesellschaft getragenen Kosten für Ersatzkräfte.

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