Karollus hat in GesRz 2016, 5 die Auffassung des Autors kritisiert, Gesellschafterkredite bei unrichtigem Jahresabschluss seinen nicht analog § 2 Abs 2 Z 3, sondern analog § 2 Abs 2 Z 2 EKEG zu behandeln. Der folgende Beitrag repliziert darauf.
Deskriptoren: Eigenkapitalersatz; Gesellschafterkredit; Krise, Reorganisationsbedarf.