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Zu den Kriterien der patentrechtlichen Lizenzanalogie

AufsätzeAss.-Prof. Mag. Dr. Viktoria H.S.E. Robertson1)1) Viktoria H.S.E. Robertson ist Assistenzprofessorin am Institut für Unternehmensrecht und Internationales Wirtschaftsrecht der Karl-Franzens-Universität Graz. Von April bis September 2015 war sie zudem wissenschaftliche Mitarbeiterin am Obersten Gerichtshof; die in diesem Aufsatz wiedergegebene Meinung ist ausschließlich der Autorin zuzurechnen.wbl 2016, 246 Heft 5 v. 1.5.2016

Die Lizenzanalogie ermöglicht die Eruierung des angemessenen Entgelts, welches dem Patentinhaber im Falle einer Patentrechtsverletzung gebührt (§ 150 Abs 1 PatG). Die Höhe dieses verschuldensunabhängigen Verwendungsanspruchs wird anhand dessen berechnet, was redliche und vernünftige Parteien im Rahmen hypothetischer Lizenzverhandlungen zum Zeitpunkt der ersten Verletzungshandlung ausgehandelt hätten. Hierfür haben sich in der Rechtsprechung zahlreiche Kriterien herausgebildet, welche es zu analysieren gilt. So ist der Patentverletzer keinesfalls besser zu stellen als ein vertraglicher Lizenznehmer, und eine eventuell bestehende Unsicherheit bezüglich der Beständigkeit des Patents hat nach jüngster OGH-Rechtsprechung außer Acht zu bleiben.

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