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Vergaberechtliche Geldbußen und Verschulden

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2016/76wbl 2016, 227 Heft 4 v. 1.4.2016

§ 334 BVergG 2006

Ein Verschulden des Auftraggebers ist in § 334 Abs 7 erster Satz BVergG 2006 nicht als Voraussetzung für die Verhängung einer Geldbuße normiert. Ein mangelndes Verschulden kann alleine bei der Bemessung der (Höhe der) Geldbuße nach § 334 Abs 8 BVergG 2006 berücksichtigt werden.

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