§ 334 BVergG 2006
Ein Verschulden des Auftraggebers ist in § 334 Abs 7 erster Satz BVergG 2006 nicht als Voraussetzung für die Verhängung einer Geldbuße normiert. Ein mangelndes Verschulden kann alleine bei der Bemessung der (Höhe der) Geldbuße nach § 334 Abs 8 BVergG 2006 berücksichtigt werden.