vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein Rückersatz von Fortbildungskosten

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2016/70wbl 2016, 219 Heft 4 v. 1.4.2016

§ 2d AVRAG, § 48a SpitalsärzteG NÖ, § 94 LandesbedienstetenG NÖ

Das Land Niederösterreich als Dienstgeber eines Spitalsarztes hat im Falle der Auflösung des Dienstverhältnisses durch Kündigung des Dienstnehmers keinen Anspruch auf Rückersatz jenes Entgelts, das dem Dienstnehmer während der Sonderurlaube zum Zwecke der Fortbildung fortgezahlt wurde.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!