Art 107/1, 263 AEUV
EuG, 12.11.2015, Rs T-490/12
(HSH Investment Holdings Coinvest-C Sàrl, HSH Investment Holdings FSO Sàrl/Kom)
Die fünftgrößte deutsche Landesbank, die aus dem Zusammenschluss der Landesbanken Schleswig-Holstein und der Hamburgischen Landesbank hervorgegangene HSH Nordbank, wurde von der Bankenkrise 2007/2008 stark in Mitleidenschaft gezogen. Die öffentliche Hand beschloss eine Reihe von Rettungsmaßnahmen zu ihren Gunsten wie eine Eigenmittelaufstockung von 3 Mrd € durch ihren Mehrheitsaktionär, die Anstalt öffentlichen Rechts HSH Finanzfonds, der von den beiden Ländern getragen wird, sowie eine von diesen eingeräumte Zweitverlustabsicherung („Abschirmung“) in Höhe von 10 Mrd € zum Schutz vor Verlusten infolge ihres Bestandes an wertgeminderten Guthaben. Gleichzeitig gewährte der Deutsche Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung eine Bürgschaft für flüssige Mittel in Höhe von 17 Mrd €.