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Zur Haftung von Organmitgliedern

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2016/32wbl 2016, 104 Heft 2 v. 1.2.2016

§ 84 AktG, § 104 AktG, § 25 GmbHG, § 1293 ABGB, § 1295 ABGB, § 1304 ABGB, § 1311 ABGB, § 1489 ABGB, § 153 StGB

Die Verjährung des deliktischen Schadenersatzanspruchs gegen ein Organmitglied wegen Verletzung eines Schutzgesetzes (hier: § 153 StGB) richtet sich nicht nach § 84 Abs 6 AktG, sondern nach § 1489 ABGB.

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