§ 6 ABGB, § 7 ABGB, § 886 ABGB, § 15 KollV für Zahnarztangestellte
Normative Bestimmungen eines Kollektivvertrages sind wie Gesetze auszulegen. Übernimmt ein Kollektivvertrag gesetzliche Begriffe, ist im Zweifel davon auszugehen, dass er diese Begriffe im gleichen Sinn verwendet wie das Gesetz.