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Kollektivvertragliches Schriftformgebot für Kündigungen

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2016/29wbl 2016, 100 Heft 2 v. 1.2.2016

§ 6 ABGB, § 7 ABGB, § 886 ABGB, § 15 KollV für Zahnarztangestellte

Normative Bestimmungen eines Kollektivvertrages sind wie Gesetze auszulegen. Übernimmt ein Kollektivvertrag gesetzliche Begriffe, ist im Zweifel davon auszugehen, dass er diese Begriffe im gleichen Sinn verwendet wie das Gesetz.

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