Investitionsverträge bzw Raumordnungsverträge balancieren auf einem rechtsstaatlich schmalen Grat zwischen dem strikten hoheitlichen Regime der Flächenwidmung und den bisweilen basarartigen Aspekten privatwirtschaftlicher Kommunalpolitik. Bei allem Verständnis für die Nöte der Kommunalpolitik wecken neuere Entwicklungen in mehreren Bundesländern Zweifel, ob die aktuelle Praxis mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar ist.