Die Frage nach dem Verhältnis von Art 3 Abs 1 lit b und Abs 4 FKVO ist nach wie vor umstritten. Der nachfolgende Beitrag versucht eine Klärung und damit auch eine Antwort auf ein Vorabentscheidungsersuchen des OGH.
Die Frage nach dem Verhältnis von Art 3 Abs 1 lit b und Abs 4 FKVO ist nach wie vor umstritten. Der nachfolgende Beitrag versucht eine Klärung und damit auch eine Antwort auf ein Vorabentscheidungsersuchen des OGH.