Die meisten Teile des österreichischen Sozialsystems machen Ansprüche auf Geldleistungen von einer vorherigen Erwerbstätigkeit und daraus resultierenden Beitragszahlungen abhängig. Bei der Mindestsicherung wird ein solcher Einkommensersatz dagegen bereits auf Grund fehlender Bedarfsdeckung geleistet. Obwohl das nur unter Bedingungen strenger Subsidiarität erfolgt, sind die Vorbehalte gegenüber diesen Leistungen groß und wurden durch die jüngsten Flucht- und Migrationsbewegungen noch gesteigert. Das hat zu zahlreichen Änderung(svorschläg)en geführt, von denen aber einige rechtlich bedenklich sind.