Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, ob im Rahmen des Vertragspartnerrechts Maßnahmen getroffen werden können, um einem drohenden Ärztemangel im niedergelassenen Bereich entgegenzuwirken. Ein Vorschlag in diesem Zusammenhang ist, die Honorarbedingungen attraktiver zu gestalten und Boni für die Annahme von Vertragsarztstellen in ländlichen, strukturschwachen Gebieten zu gewähren. Im Mittelpunkt des Interesses stehen daher die Regelungsmöglichkeiten der gesamtvertraglichen Honorarordnung sowie die Gestaltungsspielräume auf einzelvertraglicher Ebene. Darüber hinaus werden die rechtlichen Möglichkeiten der Krankenversicherungsträger außerhalb des Vertragspartnerrechts zur Sicherstellung einer ausreichenden Sachleistungsversorgung ausgelotet.