1. Beihilfen
a) Allgemeines
Im letzten Heft1) wurde dargelegt, wie durch Junckers Investitionsinitiative die Beihilferegeln untergraben werden.
Dabei lässt nach einem Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs2) die Umsetzung des Beihilfeverbotes bereits jetzt zu wünschen übrig. Er beanstandet grundsätzlich das Bestreben der Kom nach Vereinfachung, insb durch Übertragung weiterer Befugnisse an die MS.