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Bemessung der Abfertigung (alt)

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2016/192wbl 2016, 582 Heft 10 v. 1.10.2016

§ 23 Abs 1 AngG, § 10 Abs 1 AZG

Von einem vereinbarten Zeitausgleich für Überstunden kann einvernehmlich wieder abgegangen werden. Ein derartiges Abgehen liegt vor, wenn der vereinbarte Abbau von Überstunden praktisch nicht zur Durchführung gelangt und deshalb der überwiegende Teil der Überstunden in Geld vergütet wird. In einem solchen Fall ist das Überstundenentgelt in die Bemessung der Abfertigung einzubringen.

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