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Kartellrecht: Zur Verantwortlichkeit eines Unternehmers für das Fehlverhalten eines selbständigen Dienstleisters

RechtsprechungEuroparechtwbl 2016/187wbl 2016, 571 Heft 10 v. 1.10.2016

Art 101 Abs 1 AEUV

Art 101 Abs 1 AEUV ist dahin auszulegen, dass ein Unternehmen grundsätzlich nur dann aufgrund des Fehlverhaltens eines selbständigen Dienstleisters, der für das Unternehmen Leistungen erbringt, für eine abgestimmte Verhaltensweise verantwortlich gemacht werden kann, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

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