1. Beihilfen
a) Steuern
Im Zuge einer im Juni 2014 eingeleiteten Überprüfung stellte die Kom fest, dass zwei von Irland an Apple gerichtete Steuervorbescheide in künstlicher Weise eine erhebliche Verringerung der von Apple in Irland zu zahlenden Steuern bewirkt hätten. Steuervorbescheide dienen dazu, einem Unternehmen Klarheit über die Berechnung der von ihm zu entrichtenden Steuern oder die Anwendung bestimmter Steuervorschriften zu verschaffen.