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Wer darf eine Bundesstiftung nach dem BStFG 2015 widerrufen?

AufsätzeUniv.-Ass. MMag. Sebastian Brehm , Dr. Christopher Cach1)1)MMag. Sebastian Brehm LL.M. ist Universitätsassistent am Institut für Zivil- und Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien und Projektmitarbeiter am Institut für Rechtsphilosophie, Religions- und Kulturrecht. Dr. Christopher Cach ist Notariatskandidat in Wien, Lehrbeauftragter am Institut für Zivil- und Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien und Mitherausgeber des Journals für Erbrecht und Vermögensnachfolge (JEV).wbl 2016, 543 Heft 10 v. 1.10.2016

Das Gemeinnützigkeitsgesetz 20152)2)BGBl I 2015/160. regelte das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz umfassend neu. So wurde unter anderem der Widerruf erstmals ausdrücklich für Bundesstiftungen gesetzlich verankert. Unklar bleibt allerdings, unter welchen Voraussetzungen und wann dieser Widerruf möglich ist. Der folgende Beitrag zeigt, dass der Widerruf nur bis zur Entstehung der Bundesstiftung möglich ist; eine wirksam entstandene Bundesstiftung kann vom Stifter nicht mehr widerrufen werden.

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