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Zur Verjährung von Ansprüchen gegen den Abschlussprüfer

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2015/162wbl 2015, 476 Heft 8 v. 1.8.2015

UGB § 275

Die gesetzliche fünfjährige Verjährungsfrist des § 275 Abs 5 UGB ist zwingend und kann durch die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Abschlussprüfungen nicht wirksam verkürzt werden.

OGH, 21.04.2015, 3 Ob 36/15p

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