EuGH, 23.04.2015, Rs C-96/14
(Jeand-Claude Van Hove/CNP Assurances SA)
Art 4/2, ferner 1/1, 3/1, 4 und 5 der RL 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen
Die RL sieht vor, dass missbräuchliche Klauseln in Verträgen von Gewerbetreibenden mit einem Verbraucher für diesen nicht verbindlich sind. Missbräuchlichkeit kann aber weder dem Hauptgegenstand des Vertrags entgegengehalten noch kann damit die Unangemessenheit zwischen Preis bzw Entgelt und den die Gegenleistung bildenden Waren oder Dienstleistungen geltend gemacht werden, sofern diese klar und verständlich abgefasst sind.