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Öffentliche Interessen und Parteistellung in der UVP

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2015/42wbl 2015, 117 Heft 2 v. 1.2.2015

Sbg NschG § 3a, UVP-G 2000 § 12 Abs 5 Z 5, UVP-G 2000 § 19 Abs 3, UVP-G 2000 § 19 Abs 4, AVG § 44b Abs 1

Bei Interessen der Fremdenverkehrswirtschaft kann es sich um „besonders wichtige öffentliche Interessen“ iSd § 3a Sbg NSchG handeln, wobei es jedoch Aufgabe des jeweiligen Antragstellers ist, das Vorliegen von in Betracht kommenden besonders wichtigen öffentlichen Interessen nachzuweisen (vgl VwGH vom 24.4.1995, 94/10/0139).

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