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Krankenstandwidriges Verhalten eines Arbeitnehmers

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2015/11wbl 2015, 41 Heft 1 v. 1.1.2015

AngG § 27 Z 1, GewO 1859 § 82 lit f

Ein Arbeitnehmer darf ärztlichen Anordnungen nicht schwerwiegend und in erheblichem Maß zuwiderhandeln oder die nach der allgemeinen Lebenserfahrung allgemein üblichen Verhaltensweisen im Krankenstand betont und offenkundig verletzen.

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