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Unzulässiger Hinweis auf eine Zertifizierung und Herkunft aus einem „österreichischen Familienbetrieb“

RechtsprechungWettbewerbsrechtwbl 2015/243wbl 2015, 720 Heft 12 v. 1.12.2015

UWG Anh Z 2, UWG Anh Z 4

Bei den Zeichen nach UWG Anh Z 2 handelt es sich um solche, die nur mit Zustimmung („Genehmigung“) der vergebenden Stelle verwendet werden dürfen. Diese Genehmigung kann zivilrechtlich ausgestaltet werden, etwa als Lizenz.

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