UWG Anh Z 2, UWG Anh Z 4
Bei den Zeichen nach UWG Anh Z 2 handelt es sich um solche, die nur mit Zustimmung („Genehmigung“) der vergebenden Stelle verwendet werden dürfen. Diese Genehmigung kann zivilrechtlich ausgestaltet werden, etwa als Lizenz.
UWG Anh Z 2, UWG Anh Z 4
Bei den Zeichen nach UWG Anh Z 2 handelt es sich um solche, die nur mit Zustimmung („Genehmigung“) der vergebenden Stelle verwendet werden dürfen. Diese Genehmigung kann zivilrechtlich ausgestaltet werden, etwa als Lizenz.