ABGB § 1155, ArbVG § 105, IESG § 3a Abs 1
Wird einer Klage auf Anfechtung einer Kündigung des Arbeitgebers rechtskräftig stattgegeben, lebt das Arbeitsverhältnis rückwirkend wieder auf. Der Arbeitnehmer hat sodann Anspruch gegen seinen Arbeitgeber auf Nachzahlung des Entgelts gem § 1155 ABGB. Dieser Anspruch wird erst fällig mit der Rechtskraft des stattgebenden Anfechtungsurteils.