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Geschlossenes bebautes Ortsgebiet

RechtsprechungÖffentliches Wirtschaftsrechtwbl 2014/189wbl 2014, 540 Heft 9 v. 1.9.2014

NÖ ROG § 1 Abs 1 Z 12, NÖ ROG § 17 Abs 2

Ein geschlossenes Ortsgebiet erfordert, dass eine Siedlung groß genug ist, um als Ortschaft wahrgenommen zu werden, und dass sich das bebaute Gebiet von der unverbauten Fläche deutlich abhebt (vgl Pallitsch/Pallitsch/Kleewein, NÖ Baurecht, 8. Aufl, S 1298 FN 21). Eine Streusiedlung würde die Voraussetzung, dass ein geschlossenes Ortsgebiet vorliegt, somit nicht erfüllen (vgl VfSlg 16.289/2001).

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