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Zum Verschmelzungsvertrag

RechtsprechungUnternehmensrechtwbl 2014/161wbl 2014, 472 Heft 8 v. 1.8.2014

AktG § 220, AktG § 222, AktG § 225, GmbHG § 96 Abs 2, FBG § 17

Die Anmeldung der Verschmelzung darf nicht vor Abschluss des Verschmelzungsvertrags vorgenommen werden.

Der Verschmelzungsstichtag darf höchstens neun Monate vor der Anmeldung der Verschmelzung liegen.

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