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Das kartellrechtliche Settlement zwischen Transparenz und Verfahrensökonomie

AufsätzeDr. Clemens Appl , Univ.-Prof. Dr. Martin Winner*)*)Dr. Clemens Appl ist Universitätsassistent an der Abteilung für Informations- und Immaterialgüterrecht der WU Wien, Prof. Martin Winner lehrt Unternehmensrecht ebendort.wbl 2014, 421 Heft 8 v. 1.8.2014

Die „einvernehmliche Verfahrensbeendigung“ in Kartellverfahren durch „Settlements“ – im Ergebnis ein „Vergleich“ zwischen dem Kartellanten und der Wettbewerbsbehörde – hat sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene in den vergangenen Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen. Sie ist der effizienten Durchführung komplexer Kartellverfahren geschuldet und erweitert den Handlungsrahmen der zuständigen Wettbewerbsbehörden bei geringer Ressourcenausstattung. Diese Settlements stehen jedoch im Spannungsverhältnis von Verfahrensökonomie und Transparenzerfordernis, was gerade auf nationaler Ebene – mangels konkreter Rechtsgrundlage – heikle Fragen aufwirft.1)1)Dieser Beitrag beruht auf einer Studie, welche im Auftrag der Bundesarbeiterkammer im Jahr 2013 erstellt wurde und unter http://www.arbeiterkammer.at/service/studien/wirtschaftundpolitik/studien/Wettbewerbsvollzug_in_Oesterreich.html [06/2014] abgerufen werden kann (hier zitiert als Winner/Appl, BAK-Studie [2013]).

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