GmbHG § 17 Abs 1
Es entspricht der klaren Rechtslage, dass die Vertretungsbefugnis des neuen Geschäftsführers „ab Eintragung in das Firmenbuch“ nicht auch das Eintragungsbegehren selbst deckt.
OGH, 13.03.2014, 6 Ob 26/14p
GmbHG § 17 Abs 1
Es entspricht der klaren Rechtslage, dass die Vertretungsbefugnis des neuen Geschäftsführers „ab Eintragung in das Firmenbuch“ nicht auch das Eintragungsbegehren selbst deckt.
OGH, 13.03.2014, 6 Ob 26/14p